Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Pflegebedürftigen stehen bestimmte Leistungen der Pflegekasse zu. Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?  Und welche Stufen gibt es beim Pflegegrad? Das können Sie hier nachlesen. Die verschiedenen Pflegegrade von eins bis fünf sind entscheidend für die Höhe der Zuwendungen. Außerdem ist wichtig, ob ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause oder stationär betreut wird.

Vollstationäre Leistungen der Pflegekasse

Pflegebedürftige Menschen sind oftmals in Pflegeheimen oder speziellen stationären Einrichtungen untergebracht. Die professionelle Betreuung und Pflege ist mit hohen Kosten für die Angehörigen verbunden ist. Um den Familienangehörigen und der pflegebedürftigen Person unter die Arme zu greifen, zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad Geldleistungen aus.

  •       Pflegegrad 1: 125 €
  •       Pflegegrad 2: 770 €
  •       Pflegegrad 3: 1.262 €
  •       Pflegegrad 4: 1.775 €
  •       Pflegegrad 5: 2.005 €

Pflegesachleistungen

Wenn pflegebedürftige Personen von einem ambulanten Pflegedienst oder zu Hause gepflegt werden, können Angehörige Pflegesachleistungen bei der Pflegekasse anfordern. Die Pflegekasse rechnet die Kosten dann direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab. Außerdem können die Pflege und die häusliche Betreuung auch monetär unterstützt werden. Pflegebedürftige erhalten dann monatlich eine finanzielle Entlastung.

  •       Pflegegrad 1: –
  •       Pflegegrad 2: 689 €
  •       Pflegegrad 3: 1.298 €
  •       Pflegegrad 4: 1.612 €
  •       Pflegegrad 5: 1.995 €

Ab dem 1. Januar 2022 werden die Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht. Das wurde in der Pflegereform (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, GVWG) dieses Jahres beschlossen. Personen mit Pflegegrad 1 haben weiterhin keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen, aber können sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 125 Euro beantragen.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse, wenn Angehörige pflegen? 

Wenn Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen, spricht man von ehrenamtlichen Pflegepersonen. Die Pflegekasse unterstützt diese und überweist den Pflegebedürftigen das Pflegegeld. So soll sichergestellt werden, dass die pflegebedürftigen Personen selbst entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Die Höhe richtet sich wieder nach dem vorliegenden Pflegegrad.

  •       Pflegegrad 1: –
  •       Pflegegrad 2: 316 €
  •       Pflegegrad 3: 545 €
  •       Pflegegrad 4: 728 €
  •       Pflegegrad 5: 901 €

Kombinationsleistungen

Einige Pflegebedürftige werden sowohl durch ambulante Pflegedienste als auch durch Angehörige unterstützt. Die Pflegekasse möchte die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen unterstützen und bietet deshalb Kombinationsleistungen an. Das bedeutet, dass Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden können. Das Pflegegeld vermindert sich dabei anteilig zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen.

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse ist bei der zuständigen Krankenkasse angegliedert, deshalb können Sie die gleichen Kontaktdaten nutzen. Ein Anruf oder ein formloser Brief genügt, um die Leistungen zu beantragen. Die Berater:innen der Pflegekassen können auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingehen und beraten Sie gerne.