Welche Stufen gibt es beim Pflegegrad?

Welche Stufen gibt es beim Pflegegrad?

Wenn Menschen zu Pflegefällen werden, müssen sich Angehörige zwangsläufig mit Fragen rund um die Pflege beschäftigen. Eine davon ist: Welche Stufen gibt es beim Pflegegrad (Pflegestufe)? Generell sind es fünf Abstufungen, um Pflegegrade einzuteilen. Doch das ist nicht alles.

Wann ist man pflegebedürftig?

Als pflegebedürftig gelten Menschen, die körperlich, geistig oder auch in ihrer Psyche stark eingeschränkt sind. Dafür verantwortlich können chronische Krankheiten, schwindende Kraft, ein Unfall oder eben auch das Alter sein.

Wer stellt fest, wie pflegebedürftig ein Mensch ist?

Wer eine Pflegebedürftigkeit feststellen lassen möchte, nimmt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Anspruch. Die geschulten Mitarbeiter sehen sich vor Ort an, wie pflegebedürftig der Betroffene ist. Um Geld von der Pflegekasse zu erhalten, ist der Pflegegrad entscheidend. Den stellen die Gutachter anhand von 64 verschiedenen Kriterien fest. Der Fragekatalog, der als Basis der Begutachtung gilt, wird nach Punkten eingeteilt. Umso mehr Punkte am Ende zusammenkommen, umso höher ist der Pflegegrad.

Dabei wird in sechs verschiedenen Modulen eingeteilt:

  • Mobilität: Wie selbstständig kann sich der Betroffene fortbewegen?
    Beispiel: Kann sich die betroffene Person nicht im liegen drehen, ist sie eingeschränkt.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Dabei wird geprüft, ob der Betroffene noch sprechen und alles gut verstehen kann.
    Beispiel: Ist alleiniges Anziehen in der richtigen Reihenfolge möglich?
  • Verhaltensweisen: Wie zielstrebig erledigt der Pflegebedürftige seine Aufgaben?
    Beispiel: Ist zielloses Umherlaufen eine Regelmäßigkeit?
  • Versorgung: Ist eine eigenständige Versorgung möglich?
    Beispiel: Kann die Person noch einkaufen, trinken oder auf die Toilette gehen?
  • Umgang mit Anforderungen: Kann der Betroffene medizinische Ansprüche erfüllen?
    Beispiel: Therapieformen können selbst durchgeführt werden.
  • Alltag und soziale Kontakte: Ist die betroffene Person noch im Alltag selbstständig und pflegt Kontakte?
    Beispiel: Ist regelmäßiges telefonieren noch im Alltag ein Thema?

Die fünf Pflegegrade in der Übersicht

Je nach Einschränkung des jeweiligen Moduls vergeben die Gutachter Punkte. Diese bestimmen letztendlich den Pflegegrad.

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

12,5 – 26,5 Punkte 27 – 47,5 Punkte 48 – 69,5 Punkte 70 – 89,5 Punkte 90 – 100 Punkte)
Pflegegrad 1 bestätigt nur geringe Beeinträchtigungen. Die Selbstständigkeit und auch die kognitiven wie auch kommunikativen Fähigkeiten sind weitestgehend intakt. Der zweite Pflegegrad stellt bereits erhebliche Einschränkungen im Alltag fest. Pflegegrad 3 besagt schwere Beeinträchtigungen des Betroffenen in seinem alltäglichen Leben. Die vorletzte Stufe der Skala ergänzt die schweren durch schwerste Einschränkungen. Pflegegrad 5 beschreibt die Pflegestufe 4 plus gesonderte Anforderungen, die einer pflegerischen Versorgung notwendig sind. Für Menschen der Pflegestufe 5 sind spezielle Voraussetzungen in der Betreuung nötig.

Ein Antrag für den jeweiligen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) kann digital, telefonisch oder schriftlich per Brief eingereicht werden. Dazu wenden sich Angehörige oder Betroffene direkt an die zuständige Pflegekasse oder an den sogenannten Pflegestützpunkt, den es in jedem Bundesland gibt.