Altersgerechter Badumbau ist auch in Mietwohnungen möglich

Wer in einer Mietwohnung wohnt, kann Anspruch auf einen altersgerechten Badumbau haben. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Vermieter, den Einbau einer flachen Duschtasse, erhöhte Toilettensitze oder Haltegriffe im Bad nicht ablehnen. Es empfiehlt sich aber, ein paar Besonderheiten zu beachten, um spätere Kosten zu vermeiden. Denn: altersgerechter Badumbau ist auch in Mietwohnungen möglich!

Seit dem Jahr 2001 haben pflegebedürftige und ältere Mieterinnen und Mieter das Recht auf eine barrierefreie Sanierung. Das umfasst nicht nur Anpassungen im Bad, sondern beispielsweise auch in der Küche oder den Einbau eines Treppenliftes. Die Grundlage dafür liefert der Paragraf 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist festgelegt, wie und welche altersgerechten Umbauten vorgenommen werden dürfen.

Danach können Mieterinnen und Mieter die Zustimmung zu baulichen Modernisierungen verlangen, sofern diese für eine barrierefreie Nutzung der Mietwohnung oder den Zugang zu ihr erforderlich. Allerdings müssen die Mieter ein berechtigtes Interesse daran nachweisen.

Altersgerechter Badumbau bei berechtigtem Interesse

Das berechtigte Interesse ist, laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dann gegeben, wenn ein Mieter, ein Angehöriger oder der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin behindert ist und für die Nutzung der Wohnung ein behindertengerechter Umbau notwendig ist.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich eine Zustimmung zu baulichen Veränderungen einzuholen. Zwingend erforderlich sind sie bei kleinen Umbaumaßnahmen allerdings nicht. Der Einbau von Haltegriffen oder Toilettensitzerhöhungen, der jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann, ist von der Genehmigungspflicht des Vermieters ausgenommen.

Für größere Umbauten wie etwa der Umbau einer Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche besteht eine Genehmigungspflicht. Verweigern können Vermieter die Genehmigung, sobald sie nachweisen können, dass beispielsweise der Verkaufswert des Hauses oder der Wohneinheit sinkt oder die Sicherheit etwa der anderen Bewohner gefährdet ist.

Zwei Möglichkeiten, sich mit dem Mieter zu einigen

Stimmen Vermieter zu, bestehen zwei Möglichkeiten, den Umbau zu einem altersgerechten Bad in Angriff zu nehmen. In einer Modernisierungsvereinbarung, die Mieter und Vermieter treffen, kann geregelt werden, welche Umbaumaßnahmen vorzunehmen sind. Die Vermieter übernehmen die Kosten, können dann allerdings eine Mieterhöhung einfordern.

Oder die Mieter bauen um, dann kann es aber sein, dass der Vermieter bei Auszug den Rückbau einfordert. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass sich viele Vermieter von den Vorteilen eines seniorengerechten Umbaus überzeugen lassen und beide Parteien zu einer einvernehmlichen und sinnvollen Lösung gelangen.

Findet sich keine Lösung, besteht nach Paragraf 554a BGB die Möglichkeit, die Umbauten einzuklagen. Experten raten jedoch von einem gerichtlichen Weg ab. Begründung: Die Mieter würden in einem solchen Fall auf einem Rückbau bestehen, was die Kosten für die Sanierung erheblich in die Höhe treibt.