In 5 Schritten zu Geld von der Pflegekasse
Wenn Sie Ihr Bad altersgerecht umbauen und dabei Geld von der Pflegekasse erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag erstellen. Das gilt selbstverständlich nicht nur für den Badumbau, sondern auch für alle anderen förderfähigen Leistungen der Pflegekasse. Hier erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen müssen.
1. Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellen
Den Antrag können Sie formlos bei Ihrer Krankenkasse stellen. Schreiben Sie eine E-Mail, einen Brief oder rufen Sie an mit der Bitte, den Antrag an die Pflegekasse weiterzuleiten. Schreiben Sie beispielsweise „Hiermit stelle ich einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“.
Sollten Sie sich für leistungsberechtigt halten, zögern Sie nicht mit dem Antrag. Unterstützung zahlt die Pflegekasse frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Die Pflegekasse ist verpflichtet, den Antrag innerhalb von 25 Tagen zu bearbeiten.
2. Antragsformular ausfüllen
Von der Pflegekasse erhalten Sie ein Antragsformular. Darin werden Sie aufgefordert, einige Fragen zu Ihrer Pflegesituation zu beantworten. Sollten Sie Fragen nicht verstehen, fragen Sie bei der Pflegekasse nach. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Natürlich sollten Sie dann den ausgefüllten Antrag an die Pflegekasse zurückschicken. So füllen Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung aus.
3. Besuch vom Gutachter
Jetzt kündigt sich Besuch an, von einer Gutachterin oder einem Gutachter. Die Höhe der Unterstützung hängt vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ab. Das beurteilen die Gutachter, entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder bei Privatversicherten von einem Gutachterdienst. Sinnvoll wäre, wenn ein Angehöriger oder eine pflegende Person bei dem Termin anwesend ist. Sie kann wichtige Hinweise auf die häusliche Situation und die Pflegebedürftigkeit geben.
Dabei beurteilt der Gutachter Ihre körperliche, geistige und psychische Einschränkungen und wie selbständig Sie sind. Gutachter sind erfahrene Pflegekräfte, sie prüfen, ob Sie im Haus umhergehen können und bei welchen Tätigkeiten Sie Hilfe oder unterstützende Maßnahmen benötigen. Je realistischer Sie die Situation schildern, desto besser. Aus Ehrgeiz etwas zu verschweigen, ist nicht sinnvoll.
4. Pflegegrad wird ermittelt
Auf Basis der Informationen aus dem Antrag und dem Ergebnis des Gutachtens wird der Pflegegrad ermittelt. Fünf Pflegegrade gibt es. Je größer die Einschränkungen, desto höher der Pflegegrad und desto größer sind die Möglichkeiten, eine entsprechende Unterstützung zu erhalten. Das Ergebnis stellt Ihnen die Pflegekasse schriftlich zu.
5. Sie erhalten die Entscheidung
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Ihr Antrag wird angenommen und Sie erhalten einen Pflegegrad zugeteilt, der Sie berechtigt, Leistungen, bzw. Geld von der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. Lehnt die Pflegekasse den Antrag ab oder sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Entscheidung. Eine Begründung können Sie nachreichen. Jetzt wird ein Zweitgutachten erstellt. Fällt auch das negativ aus, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Für Ihren Widerspruch erhalten Sie hier Sie einen kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale Bayern.