Allgemeine Geschäftsbedingungen SEGU GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
Sämtliche Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma SEGU GmbH,
Zum Schondratal 16 a, 97797 Wartmannsroth, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen
(nachfolgend „AGB“) eines Vertragspartners/Auftraggebers (nachfolgend „Auftraggeber“) wird schon jetzt widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- An die für den jeweiligen (zukünftigen) Auftraggeber speziell ausgearbeiteten Angebote hält sich die SEGU GmbH
30 Kalendertage nach dem im Angebot genannten Erstellungsdatum lang gebunden. - Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Firma SEGU GmbH kommt nur zustande, wenn der Kunde
das Angebot der Firma SEGU GmbH unverändert und uneingeschränkt annimmt und die von ihm unterzeichnete,
schriftliche Auftragsbestätigung mindestens 5 Kalendertage vor dem in der Auftragsbestätigung genannten
Einbautermin bei der Firma SEGU GmbH eingegangen ist. Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt,
kommt der Vertrag nicht, auch nicht in Teilen, zustande – auch nicht stillschweigend. - Soweit und sofern eine Veränderung oder Einschränkung des Angebotes der Firma SEGU GmbH als neues
Angebot des Auftraggebers an die SEGU GmbH erachtet werden sollte, kommt ein Vertrag auf Grundlage des
neuen Vertrages nur dann zustande, wenn die SEGU GmbH dieses neue Angebot ausdrücklich schriftlich annimmt
und die hiesigen AGB der SEGU GmbH ausnahmslos Grundlage des Vertrages werden. Der Einbeziehung von
Allgemeinen Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers wird auch in diesen Fällen schon jetzt
widersprochen. Ein Zustandekommen durch Stillschweigen der SEGU GmbH wird für Fälle des § 2 Abs. 2 dieser
AGB ebenso ausgeschlossen. - Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und der Firma SEGU GmbH getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen. Auch Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise, Preisänderungen
- Der vereinbarte Festpreis schließt die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Mehraufwand wegen baulicher Gegebenheiten,
die im Vorfeld nicht erkennbar waren, geht zu Lasten des Auftraggebers und ist von ihm gegenüber der Firma
SEGU GmbH gesondert zu vergüten. Gleiches gilt für alle Leistungen, die im Angebot nicht umfasst sind. - Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlicher Lieferung/Bereitstellung/
Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der Firma SEGU GmbH zu vertreten sind, mehr als 6 Monate
liegen, gelten die zur Zeit der tatsächlichen Lieferung, Leistung oder Bereitstellung gültigen Preise der Firma
SEGU GmbH, unabhängig davon, ob diese gestiegen oder gesunken sein sollten. Übersteigen die letztgenannten
Preise die zunächst vereinbarten Preise im Durchschnitt um mehr als 10 Prozent, so ist der Auftraggeber berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. - Haben sich wesentliche Umstände der Vermögenslage des Auftraggebers unmittelbar nach dem Vertragsschluss
schwerwiegend verändert (z.B. Insolvenz), steht der SEGU GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 4 Rechnungen und Zahlungsziel
- Rechnungen der Firma SEGU GmbH sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
Falls die Firma SEGU GmbH dem Auftraggeber auf der Rechnung ausdrücklich ein Skonto gewährt, gilt dieses
nur für die komplette Zahlung innerhalb von fünf Tagen ab Rechnungsdatum. - Mitarbeiter der Firma SEGU GmbH sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Zahlungen können deshalb mit
befreiender Wirkung nur an das Bankkonto der SEGU GmbH bei der Raiffeisenbank Nüdlingen eG erfolgen:
IBAN: DE35 7906 9181 0000 0009 30, BIC: GENODEF1NDL. - Ausschließlich der Auftraggeber ist Vertragspartner und Zahlungspflichtiger für alle Produkte und Leistungen
der SEGU GmbH. - Eventuelle private oder öffentliche Förderungen oder Zuschüsse (z.B. Pflegekasse, KfW etc.) befreien den
Auftraggeber nicht von der persönlichen Zahlungspflicht gegenüber der SEGU GmbH. Abtretungserklärungen
gegenüber Pflegekassen oder ähnlichen Institutionen befreien ebenfalls nicht von der persönlichen Zahlungspflicht
des Auftraggebers. Die Kosten für ein eventuelles Mahnverfahren trägt der Auftraggeber. - Sollten zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht alle Leistungen oder Produkte des Auftrags erfüllt sein,
ist die SEGU GmbH zur Abrechnung von erbrachten Teilleistungen berechtigt. - Für den Fall, dass die Lieferung von maßgefertigten Duschvorhängen Teil des Auftrags ist, kommt die SEGU GmbH
erst dann in Verzug, wenn ein Zeitraum von 4 Wochen ab dem Einbautermin überschritten ist. Die Herstellung und
der Versand seitens der extern hierfür von der SEGU GmbH beauftragten Schneiderei nimmt durchschnittlich vier
Wochen in Anspruch. In dieser Zeit hat die SEGU GmbH keinen Einfluss auf den Herstellungs- und Lieferprozess.
Dem Auftraggeber wird von der SEGU GmbH für die Zeit bis zur Lieferung des maßgefertigten Vorhangs ein
provisorischer Vorhang zur Verfügung gestellt, damit die Dusche uneingeschränkt genutzt werden kann.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. - Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Funktionsfähigkeit
- Nach der Fertigstellung des Auftrags wird der Auftraggeber von den vor Ort eingesetzten Mitarbeitern der Firma
SEGU GmbH in die Bedienung der neuen Dusche/Sanitäreinrichtung und der verbauten Armaturen eingewiesen.
Dabei wird auch die Funktionsfähigkeit aller Komponenten und der einwandfreie Abfluss des Wassers geprüft.
Der Auftraggeber quittiert mit seiner späteren Unterschrift auf dem Lieferschein die Funktionsfähigkeit
zum Zeitpunkt der gemeinsam durchgeführten Prüfung. - Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen somit nicht der Gewährleistung. Es ist handwerksüblich,
dass Silikonfugen alle 2 – 3 Jahre erneuert werden müssen. Der Auftraggeber ist zur regelmäßigen Kontrolle
der Silikonfugen angehalten und hat auf eigene Kosten unverzüglich die Reparatur schadhafter Silikonfugen
zu veranlassen um Folgeschäden zu vermeiden.
Die SEGU GmbH übernimmt die Gewährleistung nur für die einwandfreie Funktion der neu verbauten Leitung
vom Siphon bis zur Einleitung in den vorhandenen Abfluss des hauseigenen Abwassersystems.
In der Praxis kann es vor allem bei älteren Gebäuden vorkommen, dass sich in den vorhandenen Abwasserleitungen
durch Kalk oder Verschmutzungen eine Kruste bildet, die den einwandfreien Abfluss einschränkt oder ganz
verhindert. Dieser Mangel liegt in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. des Hauseigentümers oder der
Hausverwaltung und wird nicht durch die gesetzliche Gewährleistung der SEGU GmbH abgedeckt. Die Kosten
einer in diesem Fall zu beauftragenden Spezialfirma für Rohrreinigung trägt der Auftraggeber/Hauseigentümer.
§ 7 Haftung
- Für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, haftet der Auftragnehmer
nur, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. - Die Gewährleistung der SEGU GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen gegen die SEGU GmbH
ist der Sitz der SEGU GmbH in Wartmannsroth, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
§ 9 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
- Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und SEGU GmbH
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur
insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates in dem er seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. - Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen
Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. - Es gelten regelmäßig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
in ihren übrigen Teilen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden,
die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.01.2021