Gesetzlich und privat: Was ist eine Pflegeversicherung?

Pflegeversicherung

Wird ein Mensch pflegebedürftig, kann dieser auf eine Pflegeversicherung zurückgreifen. Diese erbringt im Fall der Fälle Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege zum Teil oder komplett zu gewährleisten.

Es gibt gesetzliche Pflegekassen und private Pflegeversicherungen. Gesetzliche Pflegekassen erbringen Leistungen üblicherweise als Sachleistungen. Kommt zum Beispiel im Rahmen der häuslichen Pflege ein Pflegedienst zum Einsatz, rechnet dieser direkt mit der Kasse ab. Private Pflegeversicherungen gewähren hingegen eine Kostenerstattung.

Die Krankenkasse ist dabei immer die Pflegeversicherung. Das gilt sowohl für privat als auch für gesetzlich Versicherte.

Zuschüsse und Pflegegeld: Was zahlt die Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege?

Laut Gesetz deckt die Pflegeversicherung den Pflegebedarf nur teilweise ab. Man muss also eigene Kosten einkalkulieren. Ist die Pflegebedürftige oder der Pflegebedürftige in finanzieller Not, unterstützen in der Regel die Sozialhilfeträger bei der häuslichen Pflege.

Um die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimme Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel, dass ein Mensch pflegebedürftig ist. Das wird in einem Pflegegrad festgehalten.

Bei häuslicher Pflege gilt:

  • Ein Pflegedienst kann bei Pflegegrad 1 in Anspruch genommen, muss aber weitestgehend selbst bezahlt werden. Die Pflegkasse unterstützt mit einem Entlastungsbetrag von 125 Euro.
  • Werden pflegebedürftige Menschen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 zu Hause versorgt, können folgende Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden: körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und/oder „häusliche Pflegehilfe“ (Unterstützung bei der Haushaltsführung).

Bei allen Pflegegraden ist gesetzlich geregelt, dass Pflegesachleistungen nur von Pflegekräften erbracht werden dürfen, die Versorgungsverträge mit der Pflegekasse abgeschlossen haben. Der ambulante Pflegeservice muss einen solchen Vertrag nachweisen können, bevor dieser für die häusliche Pflege engagiert werden kann.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die von Privatpersonen (Angehörige, Freunde, etc.) häuslich gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. In besonderen Fällen sind Kombi-Leistungen, also Pflegegeld und Pflegesachleistungen, möglich.

Hier können Sie sich im Detail informieren, wie hoch Zuschüsse und Pflegegeld ausfallen können: https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/gut-zu-wissen/pflege-zu-hause-leistungen-der-pflegekasse-13412

Pflegehilfsmittel und Badezimmerumbau: Welche Zuschüsse gibt es?

Um die Pflege und/oder die Selbstständigkeit zu erleichtern oder Beschwerden zu lindern, haben anerkannt pflegebedürftige Menschen die Chance auf Pflegehilfsmittel. Monatliche Kosten für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Inkontinenzvorlagen), werden anteilig von der Pflegekasse übernommen. Technische Hilfsmittel für die häusliche Pflege können geliehen werden.

Kann ein Mensch seinen Alltag nicht mehr alleine bewältigen, hat das Auswirkungen auf das direkte Lebensumfeld. Meist ist ein Wohnungsumbau nötig, um eine selbstständige Lebensführung oder häusliche Pflege möglich zu machen. Zum Beispiel ein Umbau des Badezimmers. Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad dabei mit bis zu 4000 Euro.