So bereiten Sie sich auf die Begutachtung durch den MDK vor

Begutachtung durch den MDK

Kein Grund zur Nervosität! Die Begutachtung durch den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, ist keine Prüfung wie in der Schule – auch wenn am Ende die Beurteilung und die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad erfolgt. Bei der Begutachtung durch den MDK geht es darum, eine angemessene Unterstützung zu ermitteln. Diese wird über die fünf Pflegegrade ermittelt.

Aber von vorne: Wer bei der Pflegekasse einen Antrag auf Unterstützung erstellt, bekommt Besuch. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist dies eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin oder Arzt des MDK, bei privat versicherten Personen kündigt sich der Gutachterdienst Medicproof an. In ihrem Gutachten stellen sie die Pflegebedürftigkeit fest und geben eine Empfehlung für den Pflegegrad. Und damit über die Höhe und den Umfang der Leistungen, die bezuschusst werden.

Hausbesuch vom MDK

Um gemeinsam mit den Antragstellern die Fähigkeiten und Einschränkungen der pflegebedürftigen Person zu ermitteln, nutzen die Gutachter einen festgelegten Fragenkatalog. Auf diese Fragen sollten Antragsteller so wahrheitsgemäß und so offen wir möglich antworten. Das fällt sicher manchmal nicht ganz leicht, da die Fragen auch zum Teil auf Themen zu sprechen kommen, die man mit Fremden nur selten diskutiert.

In der Pflegebegutachtung ermittelt der MDK die Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen

  • Wie gestaltet der Pflegebedürftige seinen Alltag?
  • Wie bewältigt er Therapiemaßnahmen und krankheitsbedingte Belastungen?
  • Inwieweit kann er sich selbst versorgen?
  • Wie mobil ist die pflegebedürftige Person?
  • Wie sind die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten?

Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung des MDK

Wie eingangs bereits angedeutet, geht es in dem Gutachten nicht darum, sich besonders selbständig oder besonders hilfebedürftig darzustellen. Es geht um eine möglichst realistische Einschätzung. Trotzdem ist es ratsam, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Hilfreich ist sicher, zu wissen, welche Kriterien bei der Begutachtung eine Rolle spielen und welche nicht. Darüber können Sie sich in dem Blogbeitrag „in fünf Schritten zum Pflegegrad“ genau informieren.

Weiter sinnvoll ist es, Unterlagen, die die Pflegebedürftigkeit dokumentieren, bereits im Gespräch mit dem Medizinischen Dienst vorlegen zu können. Dazu gehören etwa Arztberichte, Berichte von Reha-Einrichtungen oder Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus. Auch eine Liste mit Hilfsmitteln, die im Alltag notwendig sind, kann hilfreich sein.

Unterstützung durch Freunde oder Angehörige

Auch wenn es keinen Grund zur Nervosität gibt, kann die Pflegebegutachtung als unangenehme Situation empfunden werden. Angehörige oder Freunde können da eine Unterstützung gegenüber dem MDK bieten. Oft können sie die Angaben ergänzen oder die Pflegebedürftigkeit als Außenstehende veranschaulichen. Aus Scham sollte man weder die eigene Lebenssituation optimistischer darstellen als sie ist noch überdramatisieren. Auch dafür können Freunde und Angehörige hilfreich sein.

Sollte auf der Grundlage des Gutachtens der gewünschte Pflegegrad abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen.