Impressum

SEGU GmbH
Ebersbacher Straße 2
63849 Leidersbach

Telefon (Zentrale): 06028-9482875
Mail: info@segu-bad.de
Web: www.segu-bad.de

Sitz der Gesellschaft: 63849 Leidersbach
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 16753
USt-IdNr. DE328172046

Bankverbindung:
Raiffeisenbank eG
IBAN: DE59 7906 9213 0006 4009 30
BIC: GENODEF1RNM

Geschäftsführer: Eric Dauphin, Jan Leßmann, Gregor Waller

Webdesign: www.e-motiondesign.de

Fotos: Adobe Stock
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Allgemeine Geschäftsbedingungen SEGU GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Sämtliche Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma SEGU GmbH, Zum Schondratal 16 a, 97797 Wartmannsroth, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) eines Vertragspartners/Auftraggebers (nachfolgend „Auftraggeber“) wird schon jetzt widersprochen.

§ 2 Angebot und VertragsabschlussSpeichern

  1. An die für den jeweiligen (zukünftigen) Auftraggeber speziell ausgearbeiteten Angebote hält sich die SEGU GmbH 
30 Kalendertage nach dem im Angebot genannten Erstellungsdatum lang gebunden.
  2. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Firma SEGU GmbH kommt nur zustande, wenn der Kunde das Angebot der Firma SEGU GmbH unverändert und uneingeschränkt annimmt und die von ihm unterzeichnete, schriftliche Auftragsbestätigung mindestens 5 Kalendertage vor dem in der Auftragsbestätigung genannten Einbautermin bei der SEGU GmbH eingegangen ist. Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt der Vertrag nicht, auch nicht in Teilen, zustande – auch nicht stillschweigend.
  3. Soweit und sofern eine Veränderung oder Einschränkung des Angebotes der Firma SEGU GmbH als neues Angebot des Auftraggebers an die SEGU GmbH erachtet werden sollte, kommt ein Vertrag auf Grundlage des neuen Vertrages nur dann zustande, wenn die SEGU GmbH dieses neue Angebot ausdrücklich schriftlich annimmt und die hiesigen AGB der SEGU GmbH ausnahmslos Grundlage des Vertrages werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers wird auch in diesen Fällen schon jetzt widersprochen. 
 Ein Zustandekommen durch Stillschweigen der SEGU GmbH wird für Fälle des § 2 Abs. 2 dieser AGB ebenso ausgeschlossen.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und der Firma SEGU GmbH getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Auch Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

§ 3 Preise, Preisänderungen

  1. Der vereinbarte Festpreis schließt die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Mehraufwand wegen baulicher Gegebenheiten, 
 die im Vorfeld nicht erkennbar waren, geht zu Lasten des Auftraggebers und ist von ihm gegenüber der Firma 
SEGU GmbH gesondert zu vergüten. Gleiches gilt für alle Leistungen, die im Angebot nicht umfasst sind.
  2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlicher Lieferung/Bereitstellung/Leistungserbringung 
 aus Gründen, die nicht von der Firma SEGU GmbH zu vertreten sind, mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der tatsächlichen Lieferung, Leistung oder Bereitstellung gültigen Preise der Firma SEGU GmbH, unabhängig davon, ob diese gestiegen oder gesunken sein sollten. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten Preise im Durchschnitt 
 um mehr als 10 Prozent, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Haben sich wesentliche Umstände der Vermögenslage des Auftraggebers unmittelbar nach dem Vertragsschluss schwerwiegend verändert (z.B. Insolvenz), steht der SEGU GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

§ 4 Rechnungen und Zahlungsziel

  1. Rechnungen der Firma SEGU GmbH sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungserhalt.
  2. Mitarbeiter der SEGU GmbH sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Zahlungen können deshalb mit befreiender Wirkung 
 nur an das Bankkonto der SEGU GmbH bei der Raiffeisenbank Nüdlingen eG erfolgen: IBAN: DE35 7906 9181 0000 0009 30 
 BIC: GENODEF1NDL
  3. Ausschließlich der Auftraggeber ist Vertragspartner und Zahlungspflichtiger für alle Produkte und Leistungen der SEGU GmbH.
  4. Eventuelle private oder öffentliche Förderungen oder Zuschüsse (z.B. Pflegekasse, KfW etc.) befreien den Auftraggeber nicht von seiner persönlichen Zahlungspflicht gegenüber der SEGU GmbH. Abtretungserklärungen gegenüber Pflegekassen oder 
 ähnlichen Institutionen befreien nicht von der persönlichen Zahlungspflicht. Die Abtretung seines Erstattungsanspruchs gegenüber Pflegekassen oder anderen Dritten an die SEGU GmbH befreit den Auftraggeber nicht von seiner persönlichen Zahlungspflicht gegenüber der SEGU GmbH. Die Kosten für ein notwendig werdendes Mahnverfahren trägt der Auftraggeber.
  5. Sollten zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht alle Leistungen oder Produkte des Auftrags erfüllt sein, 
 ist die SEGU GmbH zur Abrechnung von erbrachten Teilleistungen berechtigt.
  6. Für den Fall, dass die Lieferung von maßgefertigten Duschvorhängen Teil des Auftrags ist, kommt die SEGU GmbH erst dann
 in Verzug, wenn ein Zeitraum von 6 Wochen ab dem tatsächlichen Einbautermin überschritten ist. Der Auftraggeber ist ausdrücklich nicht berechtigt, die Rechnung nicht fristgerecht zu bezahlen oder in Teilen zu kürzen, weil der maßgefertigte Duschvorhang noch nicht geliefert wurde. Die Herstellung und der Versand des maßgeschneiderten Duschvorhangs seitens der extern hierfür von der SEGU GmbH beauftragten Schneiderei nimmt durchschnittlich 4 bis 6 Wochen in Anspruch. In dieser Zeit hat die SEGU GmbH keinen Einfluss auf den Herstellungs- und Lieferprozess. Dem Auftraggeber wird von der SEGU GmbH für die Zeit bis zur Lieferung des maßgefertigten Duschvorhangs ein provisorischer Vorhang zur Verfügung gestellt, damit die Dusche uneingeschränkt genutzt werden kann.

    7. Die Firma SEGU GmbH prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, die Bonität. Dazu arbeitet die SEGU GmbH mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der die SEGU GmbH die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermittelt die SEGU GmbH den Namen und die Kontaktdaten des Auftraggebers an die Creditreform Boniversum GmbH. 
Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung im Internet unter:
    https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/


§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  2. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Funktionsfähigkeit

  1. Nach der Fertigstellung des Auftrags wird der Auftraggeber von den vor Ort eingesetzten Mitarbeitern der Firma SEGU GmbH 
 in die Bedienung der neuen Dusche/Sanitäreinrichtung und der verbauten Armaturen eingewiesen. Dabei wird auch die Funktionsfähigkeit aller Komponenten und der einwandfreie Abfluss des Wassers geprüft. Der Auftraggeber quittiert mit seiner späteren Unterschrift auf dem Lieferschein die Funktionsfähigkeit zum Zeitpunkt der gemeinsam durchgeführten Prüfung.
  2. Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen somit nicht der Gewährleistung. Es ist handwerksüblich, dass Silikonfugen alle 2 bis 3 Jahre erneuert werden müssen. Der Auftraggeber ist zur regelmäßigen Kontrolle der Silikonfugen angehalten 
und hat auf eigene Kosten unverzüglich die Reparatur schadhafter Silikonfugen zu veranlassen, um Folgeschäden zu vermeiden.
  3. Die SEGU GmbH übernimmt die Gewährleistung nur für die einwandfreie Funktion der neu verbauten Leitung vom Siphon bis zur Einleitung in den vorhandenen Abfluss des hauseigenen Abwassersystems. In der Praxis kann es vor allem bei älteren Gebäuden vorkommen, dass sich in den vorhandenen Abwasserleitungen durch Kalk oder Verschmutzungen eine Kruste bildet, 
 die den einwandfreien Abfluss einschränkt oder ganz verhindert. Dies liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. des Hauseigentümers oder der Hausverwaltung. Die Kosten einer in diesem Fall zu beauftragenden Spezialfirma für Rohrreinigung trägt allein der Auftraggeber/Hauseigentümer. Eine Inanspruchnahme der SEGU GmbH durch den Auftraggeber oder sonstigen Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

  1. Für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
  2. Die Gewährleistung der SEGU GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Erfüllungsort/Gerichtsstand

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen die SEGU GmbH ist der Sitz 
 der SEGU GmbH in Wartmannsroth, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

§ 9 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

  1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und SEGU GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch 
 keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen 
 Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Es gelten regelmäßig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren 
 übrigen Teilen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.09.2021